Die hier stehenden Informationen ersetzen nicht die Studien- und Prüfungsordnungen, welche rechtlich bindend sind und detaillierte Informationen zu Studiengängen enthalten.

Bewerbung

  • The master program M.Sc. Biochemistry is only in part taught in English. A language knowledge in German equal to an European B2-level is needed for an application.
  • Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Vergabeordnung (Auswahlsatzung).
  • Die erforderlichen Englischkenntnisse (B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) entsprechen einem erfolgreichen Abschluss einer mindestens 5-jährigen Englischausbildung.
  • Die Bewerbung für den M.Sc. Biochemie erfolgt für Eignungsfeststellungsprüfung und Studienplatz über das zentrale ONLINE-PORTAL.
  • Die Eignungsfeststellungsprüfung ist in der Regel keine Vorort-Prüfung, sondern eine Prüfung der eingereichten Unterlagen betreffs der Passfähigkeit der Inhalte des Vorstudiums entsprechend der Eignungsfeststellungsordnung.

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Aufbau Masterstudium

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Allgemeine Modulbelegung B. Sc./M. Sc. Biochemie

Die aktuellen Informationen zur An- und Abmeldung von Modulen finden Sie auf den Seiten des Studienbüros.

Aktuelle Modulbeschreibungen der biochemischen Studiengänge finden Sie hier.

Institutsinterne Module im M. Sc. Biochemie

  • Im M. Sc. Biochemie ist der Schwerpunkt (Molekulare Biochemie/Bioanalytik, Biotechnologie/Umweltbiochemie oder Biomedizin) frei wählbar. Jeweilige Modulplätze werden entsprechend der vorhandenen Kapazität vergeben.
  • Um die Einhaltung der Studienordnung zu ermöglichen (3 institutsinterne Wahlpflichtmodule im Schwerpunkt), werden diese mit höchster Priorität zugeteilt. Erst danach erfolgt die Zuteilung zusätzlicher Wahlpflichtmodule entsprechend des Priorisierung im TOOL. Bei der Moduleinschreibung im 1. Fachsemester ist zu beachten, dass die Zuteilung von 2 institutsinternen Modulen im 2. Fachsemester nicht garantiert werden kann.

Wahlpflicht- und SQ-Module im 6. Fachsemester B.Sc. Biochemie

Mit den Wahlpflicht- und SQ-Modulen im 6. Fachsemester B. Sc. Biochemie müssen in der Summe 15 Leistungspunkte (LP) erreicht werden (zusätzlich zur Bachelorarbeit). Dieses kann durch verschiedene Varianten der Belegung von Wahlpflichtmodulen (WPF) mit je 5 LP sowie fachnahen und fakultätsübergreifenden SQ-Modul mit 5-10 LP erfolgen. Dadurch ergeben sich folgende Varianten:
 

Nr. Biochemisches WPF Kombinationsmöglichkeiten
1 Biochemisches WPF (5 LP) Fakultätsübergreifendes SQ-Modul (10 LP)  
2 Biochemisches WPF (5 LP) Biochemisches WPF (5 LP) Fakultätsübergreifendes SQ-Modul (5 LP)
3 Biochemisches WPF (5 LP) Fakultätsübergreifendes SQ-Modul (5 LP) Fakultätsübergreifendes SQ-Modul (5 LP)
4 Biochemisches WPF (5 LP) Fachnahes SQ-Modul „Englisch“ (wenn nicht im 2. FS belegt) (5 LP) Fakultätsübergreifendes SQ-Modul (5 LP)
5 Biochemisches WPF (5 LP) Fachnahes SQ11-Modul „Digit. Informationsv.“ (wenn nicht im 2. FS belegt) (5 LP) Fakultätsübergreifendes SQ-Modul (5 LP)

 

Als fakultätsübergreifende SQ-Module können nur Module aus der zentralen Liste der fakultätsübergreifenden SQ-Module belegt werden! Das SQ11-Modul „Digitale Informationsverarbeitung“ kann nicht als fakultätsübergreifendes SQ-Modul belegt werden, da es für die Biochemie gesondert als fachnahes SQ-Modul zählt.

Da die zentralen fakultätsübergreifenden SQ-Module meist erst später zugeteilt werden, kann bei einer Zuteilung eines SQ-Moduls mit 10 LP nachträglich ein Wahlpflichtmodul abgemeldet werden.

Bachelorarbeit im Studiengang B. Sc. Biochemie

Die Bachelorarbeit ist Ihre erste wissenschaftliche Publikation. Damit erbringen Sie den Nachweis, dass Sie in der Lage sind, eine wissenschaftliche Arbeit selbstständig zu verfassen. Das Modul gehört zum 6. Semester des Studiengangs Bachelor Biochemie.

Um die Arbeit zu schreiben, brauchen Sie:

  • Einen Betreuer
  • Ein Arbeitsthema
  • Erfüllte Voraussetzungen im Studienverlauf: Abschluss aller für die ersten vier Semester ausgewiesenen Module (falls eines der Module nicht abgeschlossen ist, kann dies mit dem erfolgreichen Abschluss eines Modules aus dem fünften Semester ausgeglichen werden).

 

Zugelassene Betreuer für Bachelorarbeiten im Studiengang B.Sc. Biochemie

  • Alle Professoren und gemäß Fakultätsliste zugelassene Nachwuchsgruppenleiter des Institutes für Biochemie
  • Modulverantwortliche im Studiengang B.Sc. Biochemie (falls der Modulverantwortliche ein externer Betreuer ist, muss der 2. Gutachter ein Angehöriger des Instituts für Biochemie sein)

Externe Arbeitsgruppenleiter, welche keine Modulverwantwortliche sind, dürfen in der Regel keine Bachelorarbeiten anbieten. Eine Ausnahme stellen externe Bachelorarbeiten dar, welche im Rahmen einer bereits etablierten Kooperation mit einer Arbeitsgruppe des Instituts für Biochemie absolviert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Externe Betreuer".

Sollten Sie Fragen zu externen Bachelorarbeiten und zugelassenen Betreuern haben, richten Sie diese zunächst an die Studienfachberatung bevor Sie potentielle Betreuer kontaktieren.

 

Externe Betreuer (siehe auch unten: „Verfahren für Betreuer“). Externe Professoren, Dozenten und Gruppenleiter, die weder zum Institut für Biochemie gehören noch Modulverantwortliche für Module des Bachelorstudienganges Biochemie sind, dürfen in der Regel keine Bachelorarbeiten für Biochemiestudenten anbieten. Eine Ausnahme stellen Professoren und Gruppenleiter dar, die mit Angehörigen des Instituts für Biochemie eine bereits etablierte Kooperation haben. In diesem Fall muss der externe Betreuer (nicht der/die Studierende) einen Angehörigen des Instituts für Biochemie finden, der bereit ist, innerhalb des zugelassenen Kontingents (siehe unten), die formale Betreuung der Arbeit am Institut zu übernehmen. Das ist in der Regel unproblematisch, wenn das Thema der Abschlussarbeit in Rahmen einer gemeinsamen Kooperation der Arbeitsgruppen liegt. Gleichzeitig sind Angehörige des Instituts für Biochemie in der Regel NICHT bereit, eine rein formale Betreuung für externe Abschlussarbeiten anzubieten, die keine reale Kooperation widerspiegeln.

 

Die Themen für Bachelorarbeiten werden von den Angehörigen des Instituts für Biochemie oder von zugelassenen Betreuern den Studenten angeboten. Jeder Angehörige des Instituts für Biochemie kann maximal 6 Themen pro Jahr anbieten, externe zugelassene Betreuer 2 Themen pro angebotenem Modul pro Jahr.

 

Das Verfahren (für Studierende)

1. Informieren Sie sich im Laufe des 4. Semesters auf der Website des Institutes und über die Veranstaltung der Junior GBM „Meet the Prof“ (findet jedes Jahr Ende Juni/Anfang Juli statt) über die verschiedenen Arbeitsgruppen, die zum Institut gehören und Themen für die Bachelorarbeit anbieten können. Auch externe Dozenten, die Sie in Ihren Vorlesungen kennengelernt haben, können als mögliche Betreuer in Betracht gezogen werden. (Achtung, nur Modulverantwortliche können Themen anbieten!)

2. Kontaktieren Sie den ausgewählten Betreuer (z.B. per E-Mail) und melden Sie Ihr Interesse an, die Bachelorarbeit in dieser Arbeitsgruppe zu absolvieren. Der Betreuer wird sich zurückmelden und Informationen über mögliche Themen geben, bzw. zum Gespräch einladen.

3. Wenn Sie sich für ein Thema entschieden haben, können Sie sich von dem Betreuer dafür vormerken lassen. Dabei ist zu beachten, dass die Vormerkung für ein Thema keine Garantie für die Vergabe des Themas darstellt. Die Themen werden von dem Institutsrat am Anfang des WiSe evaluiert und ggf. zugelassen. Die Liste der noch offenen Themen wird im Anschluss zeitnah über diese Website auf dem schwarzen Brett veröffentlicht. Sollte Ihr vorgemerktes Thema nicht zugelassen worden sein, wird Ihnen dies rechtzeitig mitgeteilt.

4. Anmelden. Bei Beginn Ihrer Arbeit in Labor müssen Sie die Arbeit im Studienbüro anmelden. Das Formular finden Sie auf der Website des Studienbüros Link

Sie sind spät dran? Wenn Sie bis weit in das WiSe sich immer noch nicht für eine Arbeitsgruppe entschieden haben, wird die Anzahl der für Sie noch verfügbaren Themen wahrscheinlich stark limitiert sein. Es ist jedoch immer noch möglich, sich für eine der noch verfügbaren Bachelorarbeiten anzumelden. Kontaktieren Sie dafür den entsprechenden Betreuer. Eine Liste der verfügbaren Themen finden Sie unter "Schwarzes Brett" auf dieser Website. Bitte beachten Sie, dass das Institut für Biochemie sich verpflichtet, jeder/m Studierenden im Studiengang B.Sc. Biochemie ein Thema für die Abschlussarbeit anzubieten, jedoch dürfen die zugelassenen Betreuer nur innerhalb ihres Kontingents (siehe oben) Themen anbieten.

Weitere Informationen zum Verlauf der Bachelorarbeit finden Sie außerdem hier: Link. (Leitfaden Studienbüro)

 

Das Verfahren (für Betreuer)

1. „Call“ vom Studiengangverantwortlichen: Die zugelassenen Betreuer werden einmal pro Jahr (gegen Ende des SoSe) per E-Mail vom Studiengangverantwortlichen dazu eingeladen, Themen für Abschlussarbeiten einzureichen. Dozenten und Gruppenleiter, die diese E-Mail nicht erhalten, sind als Betreuer für Bachelorarbeiten der Biochemie nicht zugelassen. Sind Sie Modulverantwortlicher für den Bachelorstudiengang Biochemie und haben Sie trotzdem keine E-Mail erhalten, so melden Sie sich bitte beim Studiendekan (studiendekan.bch@uni-leipzig.de).

2. Einreichung der Themen: Die zugelassenen Betreuer reichen bis zur angegebenen Frist (in der Regel Mitte/Ende September) dem Studiengangverantwortlichen die Beschreibung jedes Themas ein (max. eine DIN A4-Seite pro Thema). Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Titel
  • Abstract (als Richtlinie, etwa 250 Worte)
  • Liste der angewandten Methoden
  • Angabe der Erst- UND Zweitgutachter.

Alle Themen müssen methodisch/inhaltlich einen Bezug zur Biochemie aufweisen.

Zu beachten bei der Angabe der Gutachter:

  • Mindestens ein/e GutachterIn muss Angehörige/r des Instituts für Biochemie sein.
  • Gutachten für Bachelorarbeiten dürfen von habilitierten GutachterInnen und von promovierten GutachterInnen, die in der Liste der PrüferInnen der Fakultät eingetragen sind, geschrieben werden.

3. Eintragung der Themen in die Themenliste. Jeder Betreuer muss seine Themen mit Titel und Angabe der Gutachter SELBSTÄNDIG in eine online Liste eintragen. Der Link ist in der „Call“-E-Mail enthalten. Die Liste ist nicht öffentlich zugänglich.

4. Evaluation der Themen und ggf. Zulassung: Am Anfang des WiSe werden die eingereichten Themen vom Institutsrat evaluiert und ggf. zugelassen.

5. Alle zugelassenen Themen sind in einer intern zugänglichen Liste erfasst.

6. Sollten Sie weitere Themen zu einem späteren Zeitpunkt einreichen wollen, ist das außerhalb des regulären Verfahrens und innerhalb des zugelassenen Kontingents pro Jahr in dem Zeitfenster 15.3-25.3 jedes Jahr möglich. Reichen Sie das Thema beim Studiengangverantwortlicher an (Mail Link), wie am Punkt 2 beschrieben. Ihr Thema wird am Anfang des SoSe von Institutsrat evaluiert und ggf. zugelassen.

Laborpraktikum im 3. Fachsemester M. Sc. Biochemie

Das Laborpraktikum im 3. Fachsemester M. Sc. Biochemie muss in einer Arbeitsgruppe des Instituts für Biochemie durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind Auslandspraktika im Rahmen des Erasmus-Programms. Alternative Auslandspraktika können nur nach Bestätigung durch einen Arbeitsgruppenleiter des Instituts für Biochemie als Laborpraktikum anerkannt werden.

Die Belegung des Laborpraktikums muss zu Beginn des Semesters beim Prüfungsausschuss beantrag werden. Der Antrag muss per E-Mail an das Studienbüro geschickt werden. Nutzen Sie dafür den Vordruck des Studienbüros zur Anmeldung: https://www.lw.uni-leipzig.de/studium/im-studium/pruefungsausschuss

 

Masterarbeit im Studiengang M. Sc. Biochemie

Die Masterarbeit eine wissenschaftliche Arbeit, womit Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, selbständig unter entsprechender Betreuung, eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten und zu präsentieren. Das Modul gehört zum 4. Semester des Studiengangs Master Biochemie.

Um die Arbeit zu schreiben, brauchen Sie:

  • Einen Betreuer
  • Ein Arbeitsthema
  • Erfüllte Voraussetzungen im Studienverlauf: Voraussetzung für den Beginn der Masterarbeit ist der Abschluss von sechs schwerpunktbezogenen Wahlpflichtmodulen und den Pflichtmodulen Wissenschaftliches Arbeiten und Laborpraktikum.

Fragen zur Erfüllung der Voraussetzungen, oder zu den Rahmenbedingungen für Ausnahmeregelungen sind an das Studienbüro zu richten Link Mail

 

Zugelassene Betreuer für Masterarbeiten im Studiengang M.Sc. Biochemie

  • Alle Professoren und gemäß Fakultätsliste zugelassene Nachwuchsgruppenleiter des Institutes für Biochemie
  • Modulverantwortliche im Studiengang M.Sc. Biochemie (falls der Modulverantwortliche ein externer Betreuer ist, muss der 2. Gutachter ein Angehöriger des Instituts für Biochemie sein)

Externe Arbeitsgruppenleiter, welche keine Modulverwantwortliche sind, dürfen in der Regel keine Masterarbeiten anbieten. Eine Ausnahme stellen externe Masterarbeiten dar, welche im Rahmen einer bereits etablierten Kooperation mit einer Arbeitsgruppe des Instituts für Biochemie absolviert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Externe Betreuer".

Sollten Sie Fragen zu externen Masterarbeiten und zugelassenen Betreuern haben, richten Sie diese zunächst an die Studienfachberatung bevor Sie potentielle Betreuer kontaktieren.

 

Externe Betreuer (siehe auch unten: „Verfahren für Betreuer“). Externe Professoren, Dozenten und Gruppenleiter, die weder zum Institut für Biochemie gehören noch Modulverantwortliche für Module des Masterstudienganges Biochemie sind, dürfen in der Regel keine Masterarbeiten für Biochemiestudenten anbieten. Eine Ausnahme stellen Professoren und Gruppenleiter dar, die mit Angehörigen des Instituts für Biochemie eine bereits etablierte Kooperation haben. In diesem Fall muss der externe Betreuer (nicht der/die Studierende) einen Angehörigen des Instituts für Biochemie finden, der bereit ist, innerhalb des zugelassenen Kontingents (siehe unten), die formale Betreuung der Arbeit am Institut zu übernehmen. Das ist in der Regel unproblematisch, wenn das Thema der Abschlussarbeit in Rahmen einer bereits bestehenden gemeinsamen Kooperation der Arbeitsgruppen liegt. Gleichzeitig sind Angehörige des Instituts für Biochemie in der Regel NICHT bereit, eine rein formale Betreuung für externe Abschlussarbeiten anzubieten, die keine reale Kooperation widerspiegeln. 

 

Die Themen für Masterarbeiten werden von den Angehörigen des Instituts für Biochemie oder von zugelassenen Betreuern den Studenten angeboten. Jeder Angehörige des Instituts für Biochemie kann maximal 5 Themen pro Jahr anbieten, externe zugelassene Betreuer 2 Themen pro angebotenem Modul pro Jahr.

 

Das Verfahren (für Studierende)

1. Informieren Sie sich im Laufe des 2. Semesters auf der Website des Institutes und über die Veranstaltung der Junior GBM „Meet the Prof“ (findet jedes Jahr Ende Juni/Anfang Juli statt) über die verschiedenen Arbeitsgruppen, die zum Institut gehören und Themen für die Masterarbeit anbieten können. Auch externe Dozenten, die Sie in Ihren Vorlesungen kennengelernt haben, können als mögliche Betreuer in Betracht gezogen werden. (Achtung, nur Modulverantwortliche können Themen anbieten!)

2. Kontaktieren Sie den ausgewählten Betreuer (z.B. per E-Mail) und melden Sie Ihr Interesse an, die Masterarbeit in dieser Arbeitsgruppe zu absolvieren. Der Betreuer wird sich zurückmelden und Informationen über mögliche Themen geben, bzw. zum Gespräch einladen.

3. Wenn Sie sich für ein Thema entschieden haben, können Sie sich von dem Betreuer dafür vormerken lassen. Dabei ist zu beachten, dass die Vormerkung für ein Thema keine Garantie für die Vergabe des Themas darstellt. Die Themen werden von dem Institutsrat am Anfang des WiSe evaluiert und ggf. zugelassen. Die Liste der noch offenen Themen wird im Anschluss zeitnah über diese Website auf dem schwarzen Brett veröffentlicht. Sollte Ihr vorgemerktes Thema nicht zugelassen worden sein, wird Ihnen dies rechtzeitig mitgeteilt. 

4. Anmelden. Bei Beginn Ihrer Arbeit in Labor müssen Sie die Arbeit im Studienbüro anmelden. Das Formular finden Sie auf der Website des Studienbüros Link. Melden Sie Ihre Masterarbeit bis spätestens Ende April (für das SoSe) oder Ende November (für das WiSe) an, damit Sie bei der offiziellen Planung der Mastervorträge berücksichtigt werden können (siehe Mastervorträge, weiter unten).

Sie sind spät dran? Wenn Sie sich bis weit in das WiSe immer noch nicht für eine Arbeitsgruppe entschieden haben, wird die Anzahl der für Sie noch verfügbaren Themen wahrscheinlich stark limitiert sein. Es ist jedoch immer noch möglich, sich für eine der noch verfügbaren Masterarbeiten anzumelden. Kontaktieren Sie dafür den entsprechenden Betreuer. Eine Liste der verfügbaren Themen finden Sie unter "Schwarzes Brett" auf dieser Website. Bitte beachten Sie, dass das Institut für Biochemie sich verpflichtet, jeder/m Studierenden im Studiengang M.Sc. Biochemie ein Thema für die Abschlussarbeit anzubieten, jedoch dürfen die zugelassenen Betreuer nur innerhalb ihres Kontingents (siehe oben) Themen anbieten.

Der Zeitrahmen. Masterarbeiten sollen am Anfang des Semesters (1.4./1.10.) begonnen werden. Kleine Abweichungen (etwa ± zwei Wochen) sind zulässig, solange 23 Wochen zur Anfertigung der Arbeit nach der Anmeldung in demselben Semester liegen. Sollte Ihre Studienzeit länger sein, können Masterarbeiten auch am Anfang des WiSe anfangen. Von anderen Anfangszeiten wird ausdrücklich abgeraten, u.a. wegen der Organisation der Vorträge zur Masterarbeiten (siehe unten).

Der Vortrag zur Masterarbeit. Nach der Bestätigung der Anmeldung der Masterarbeit durch das Studienbüro werden in der Mitte des Bearbeitungszeitraums der Masterarbeit (Ende Juni/Anfang Juli im SoSe, Ende Januar/Anfang Februar im WiSe) die Vorträge zur Masterarbeit gehalten. Der Studiengangverantwortliche kümmert sich um die Zusammenstellung der Kommissionen und des Terminkalenders für die Vorträge. Die Termine werden rechtzeitig (ca. einen Monat vorher) per E-Mail bekanntgegeben und u.a. am 'Schwarzen Brett' veröffentlicht.

Die Vorträge sind öffentlich und können in Deutsch oder Englisch gehalten werden.

Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Ausland schreiben, sollten Sie prinzipiell Ihre Teilnahme an den Vorträgen in Leipzig einplanen. Sollte das aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie den Studiengangverantwortlichen, um die Möglichkeit einer personalisierten Lösung zu erkunden.

Sollten Sie Ihre Masterarbeit außerhalb der regulären Zeiten (Anfang eines Semesters) begonnen haben, muss Ihr Betreuer sich um die Zusammenstellung einer beschlussfähigen Kommission und um die Planung des Termins nach etwa 12 Wochen Bearbeitung, genauso um die öffentliche Bekanntgabe des Termins und um die Vermittlung des Protokolls an das Studienbüro (Link Mail) selbst kümmern.

 

Weitere Informationen zum Verlauf der Masterarbeit finden Sie hier: Link. (Leitfaden Studienbüro)

 

Das Verfahren (für Betreuer)

1. „Call“ vom Studiengangverantwortlichen: Die zugelassenen Betreuer werden einmal pro Jahr (gegen Ende des SoSe) per E-Mail vom Studiengangverantwortlichen dazu eingeladen, Themen für Abschlussarbeiten einzureichen. Dozenten und Gruppenleiter, die diese E-Mail nicht erhalten, sind als Betreuer für Masterarbeiten der Biochemie nicht zugelassen. Sind Sie Modulverantwortlicher für den Masterstudiengang Biochemie und haben Sie trotzdem keine E-Mail erhalten, so melden Sie sich bitte beim Studiendekan (studiendekan.bch@uni-leipzig.de).

2. Einreichung der Themen: Die zugelassenen Betreuer reichen bis zur angegebenen Frist (in der Regel Mitte/Ende September) dem Studiengangverantwortlichen die Beschreibung jedes Themas ein (max. eine DIN A4-Seite pro Thema). Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Titel
  • Abstract (als Richtlinie, etwa 250 Worte)
  • Liste der angewandten Methoden
  • Angabe der Erst- UND Zweitgutachter.

Alle Themen müssen methodisch/inhaltlich einen Bezug zur Biochemie aufweisen.

Zu beachten bei der Angabe der Gutachter:

  • Mindestens ein/e GutachterIn muss Angehörige/r des Instituts für Biochemie sein.
  • Gutachten für Masterarbeiten dürfen nur von habilitierten GutachterInnen und von NachwuchsgruppenleiterInnen, die in der Liste der PrüferInnen der Fakultät eingetragen sind, geschrieben werden.
  • Um die Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, dürfen bei Masterarbeiten die zwei GutachterInnen nicht aus der gleichen Abteilung kommen (z.B. sollten Kombinationen wie Beck-Sickinger/Kaiser; Schmid/Klähn; Mörl/Weinberg usw. vermieden werden).

3. Eintragung der Themen in die Themenliste. Jeder Betreuer muss seine Themen mit Titel und Angabe der Gutachter SELBSTÄNDIG in eine online Liste eintragen. Der Link ist in der „Call“-E-Mail enthalten. Die Liste ist nicht öffentlich zugänglich.

4. Evaluation der Themen und ggf. Zulassung: Am Anfang des WiSe werden die eingereichten Themen vom Institutsrat evaluiert und ggf. zugelassen.

5. Alle zugelassenen Themen sind in einer intern zugänglichen Liste erfasst.

6. Sollten Sie weitere Themen zu einem späteren Zeitpunkt einreichen wollen, ist das außerhalb des regulären Verfahrens und innerhalb des zugelassenen Kontingents pro Jahr in dem Zeitfenster 15.2.-15.3. jedes Jahr möglich. Reichen Sie das Thema beim Studiengangverantwortlichen (Link Mail), wie in Punkt 2 beschrieben, ein. Ihr Thema wird am Anfang des SoSe vom Institutsrat evaluiert und ggf. zugelassen.

ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass Masterarbeiten am Anfang eines Semesters begonnen werden sollten. Wenn Sie Masterarbeiten außerhalb dieser Zeit beginnen lassen, kann Ihr Student nicht mehr in der Liste der Vorträge, die vom Studiengangverantwortlichen vorbereitet wird, aufgenommen werden. In diesem Fall müssen Sie sich um die Zusammenstellung einer beschlussfähigen Kommission (3x Professoren des Instituts für Biochemie, ohne Betreuer), um die Planung des Termins nach etwa 12 Wochen Bearbeitung, genauso um die öffentliche Bekanntgabe des Termins und um die Vermittlung des Protokolls an das Studienbüro (Link Mail) selbst kümmern.

Auslandssemester im 3. Fachsemester M. Sc. Biochemie

Für ein Auslandssemester wird das 3. Fachsemester empfohlen. Ein Auslandsaufenthalt während des B.Sc. Biochemie ist auch möglich, führt aufgrund der schwierigen Modulanerkennung jedoch in der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit.

Zu Beginn jedes Wintersemesters (Anfang November) findet eine Einführungsveranstaltung für das Erasmus+-Programm und Auslandsaufenthalte statt. Für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben Sie sich Anfang Januar jeden Jahres für das darauffolgende akademische Jahr.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf dem "Schwarzen Brett".

Allgemeine Informationen zum Erasmus-Programm und Auslandsaufenthalten erhalten Sie bei der Stabsstelle Internationales (Erasmus - Stabstelle Internationales)

Weitere spezifische Informationen zum Erasmus+-Programm des Instituts für Biochemie finden Sie unter Einführung in das Erasmusprogramm und unter Informationen zu den Partner-Universitäten.

 

Weitere biochemie-spezifische Austauschprogramme:

Beratung zu einem Auslandssemester erhalten Sie darüber hinaus bei Dr. Katja Pietsch.

Weitere Informationen zu konkreten Fragen zum Thema Auslandsstudium finden Sie unter: FAQ Auslandsstudium

Aktuelle Informationen und Formulare finden Sie außerdem weiter unten auf dieser Seite am "Schwarzen Brett"

 

Schwarzes Brett

Hier finden Sie eine Übersicht aller noch offenen Bachelor- und Masterarbeitsthemen für das Sommersemester 2024 sowie das Wintersemester 2024/25. 

Sollten Sie sich bereits erfolgreich für ein Thema beworben haben, genügt es Ihre Masterarbeit offiziell im Studienbüro anzumelden (hier erhalten Sie dazu weitere Informationen: Link). Wichtig ist, dass einer der beiden Gutachter Hochschullehrer des Instituts für Biochemie ist. Die Arbeitsgruppen/Professuren des Institus finden Sie hier: Link

Die Termine für das Wintersemester 23/24 können hier eingesehen werden. 

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